Zuschüsse & Erstattungen

Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Arbeitsplatzausstattung)

Wer kann einen Antrag stellen?
Jeder, der sitzend arbeitet und einen Arbeitsplatz benötigt, der seine Teilhabe am Arbeitsleben sicherstellt.

Jeder, der 15 versicherungspflichtige Jahre hinter sich hat und nun eine selbstständige Tätigkeit bestreitet, oder sich in einem Angestelltenverhältnis befindet.

Das heißt, ein orthopädischer Bürostuhl muss notwendig sein, damit die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit erhalten bleibt. Dies dient gleichzeitig der Sicherung des Arbeitsplatzes.

Wiederholte Arbeitsunfähigkeit auf Grund chronischer Nacken- und Rückenbeschwerden liegt vor und/oder eine Reha-Maßnahme und/oder eine Bandscheibenoperation ist erfolgt.

Im Rahmen von Umschulungsmaßnahmen, um auch zukünftig beruflich tätig sein zu können.

Einschränkungen und Behinderungen sollen ausgeglichen werden.

Bei folgenden Indikationen ist ein orthopädischer Stuhl empfehlenswert:
(Liste hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit)

Nach Bandscheibenoperation
Beckenvenenthrombosen
Degenerative Bandscheibenerkrankungen (Bandscheibenvorfall und Bandscheibenvorwölbung)
Erkrankungen aus dem Bereich der Beinveneninsuffizienz
Facettensyndrom
Lumbalgien
Lumboischialgie
Lymphstau im Bein-, Beckenbereich
Morbus Bechterew (Einsteifung der Wirbelsäule)
Morbus Scheuermann
Osteochondrose (Knorpelschaden der Wirbelkörper)
Pseudospondylolisthesis
Spondylarthrose
Spondylitis
Spondylolyse
Statische Wirbelsäuleninsuffizienz
Flachrücken
Hohlkreuz
Rundrücken
Skoliose
Systemische Skeletterkrankungen
Varizen (Krampfadern) an Ober- und Unterschenkeln
Wirbelgleiten Spondylolisthesis

Was ist dazu notwendig?
Die medizinische Begründung der Notwendigkeit durch den behandelnden Arzt muss vorliegen.

Der Arzt oder Orthopäde attestiert, dass ein orthopädischer Stuhl verordnet werden muss, damit die berufliche Tätigkeit weiter ausgeübt werden kann. Der Einsatz des Stuhls muss zur beruflichen Rehabilitation notwendig sein. Am besten, er schreibt, dass z.B. ein Bürostuhl, mit einer in alle Richtungen frei beweglichen Sitzfläche, benötigt wird. So ist es sehr wahrscheinlich, dass eine volle Bezuschussung erfolgt.

Nach einer Reha-Maßnahme brauchen Sie den Entlassungsbericht der Klinik. Die Notwendigkeit muss auch hier begründet werden.

Einen Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation und den Zusatzfragebogen, den Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger erhalten bzw. einen Antrag des für Sie zuständigen Kostenträgers.

Einen Kostenvoranschlag eines qualifizierten Fachhändlers, in diesem Fall bekommen Sie das Angebot bzw. den Kostenvoranschlag von KEVEKORDES Ergonomie.

Wo stellen Sie den Antrag?
Die meisten sicherlich bei der BfA – Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (Angestellte, die über 15 Jahre rentenversichert sind oder 5 Jahre versicherungspflichtig tätig und Heilverfahren mit anschließender Kur oder falls Rente ansteht).

LVA Landesversicherungsanstalt (Arbeiter, die über 15 Jahre rentenversichert sind oder 5 Jahre versicherungspflichtig tätig und Heilverfahren mit anschließender Kur oder falls Rente ansteht)

Berufsgenossenschaft (Nach Arbeits- oder Wegeunfall)

Knappschaftsversicherung

Agentur für Arbeit (Arbeiter und Angestellte, die über 5 Jahre rentenversichert sind; Behinderte mit 50 % Grad der Behinderung oder 30 % mit Gleichstellung und arbeitslos)

Hauptfürsorgestelle (Beamte, Studenten oder sonstige Sonderfälle – Voraussetzung 50 % Grad der Behinderung oder 30 % mit Gleichstellung)

Krankenkassen im Rahmen von Präventionsleistungen bei Rückenproblemen – Einzelfallentscheidungen.

Wer hilft bei der Antragstellung?
Reha-Berater der Rentenversicherungsträger (BfA, LVA)

Reha-, Sozialberater der Rehakliniken und Reha-Einrichtungen

Technische Berater und Reha-Berater der Agenturen für Arbeit und Krankenkassen

Behandelnde Ärzte und Betriebsärzte

AGR e.V. und Kevekordes-Ergonomie.

Vorgehensweise – was müssen Sie sonst noch tun!
Nachdem Sie eine Bescheinigung zur Beschaffung eines orthopädischen Bürostuhls haben, wenden Sie sich wieder an Kevekordes Ergonomie. Der Stuhl ist gem. Vorschrift der BfA nach eingehender Sitzprobe in einem Fachgeschäft, zum Beispiel in unseren Ausstellungsräumen, auszuwählen.

Der Antrag muss vor der Anschaffung bei einem der Kostenträger gestellt sein, sonst erlischt der Anspruch. Direkt nach der Antragstellung kann der Versicherte den Stuhl beschaffen, der Kostenträger übernimmt im Rahmen der Kostenerstattung die Beschaffung, sobald positiv über den Antrag entschieden wurde. Wenn der Antrag direkt beim Reha-Berater des Kostenträgers eingereicht wird, kann dies den Zeitraum bis zur Entscheidung deutlich verkürzen. Die Bearbeitungszeit liegt manchmal bei mehreren Monaten.

Der Antrag wird mit dem Attest und dem Kostenvoranschlag des Fachhändlers an den Kostenträger geschickt.

BfA: Um Kosten möglichst gering zu halten, soll die Bestellung unter Berücksichtigung eingeräumter Zahlungsvergütungen (Skonti und Rabatte) selbst oder auch durch den Arbeitgeber wg. der Vorsteuerabzugsberechtigung vorgenommen werden. Die Erstattung des Rechnungsbetrags erfolgt dann über die BfA.

Nehmen Sie uns beim Wort und vereinbaren Sie am besten gleich Ihren kostenfreien Ersttermin:

Tel.: 0931/ 28 76 196 oder
E-Mail an info@kevekordes-ergonomie.de

Ihr Theodor Kevekordes & Team

Theodor Kevekordes
Ihr Ergonomiepartner
+49 (0) 931/28 76 196

Zuschüsse & Erstattungen

Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Arbeitsplatzausstattung)

Wer kann einen Antrag stellen?
Jeder, der sitzend arbeitet und einen Arbeitsplatz benötigt, der seine Teilhabe am Arbeitsleben sicherstellt.

Jeder, der 15 versicherungspflichtige Jahre hinter sich hat und nun eine selbstständige Tätigkeit bestreitet, oder sich in einem Angestelltenverhältnis befindet.

Das heißt, ein orthopädischer Bürostuhl muss notwendig sein, damit die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit erhalten bleibt. Dies dient gleichzeitig der Sicherung des Arbeitsplatzes.

Wiederholte Arbeitsunfähigkeit auf Grund chronischer Nacken- und Rückenbeschwerden liegt vor und/oder eine Reha-Maßnahme und/oder eine Bandscheibenoperation ist erfolgt.

Im Rahmen von Umschulungsmaßnahmen, um auch zukünftig beruflich tätig sein zu können.

Einschränkungen und Behinderungen sollen ausgeglichen werden.

Bei folgenden Indikationen ist ein orthopädischer Stuhl empfehlenswert:
(Liste hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit)

Nach Bandscheibenoperation
Beckenvenenthrombosen
Degenerative Bandscheibenerkrankungen (Bandscheibenvorfall und Bandscheibenvorwölbung)
Erkrankungen aus dem Bereich der Beinveneninsuffizienz
Facettensyndrom
Lumbalgien
Lumboischialgie
Lymphstau im Bein-, Beckenbereich
Morbus Bechterew (Einsteifung der Wirbelsäule)
Morbus Scheuermann
Osteochondrose (Knorpelschaden der Wirbelkörper)
Pseudospondylolisthesis
Spondylarthrose
Spondylitis
Spondylolyse
Statische Wirbelsäuleninsuffizienz
Flachrücken
Hohlkreuz
Rundrücken
Skoliose
Systemische Skeletterkrankungen
Varizen (Krampfadern) an Ober- und Unterschenkeln
Wirbelgleiten Spondylolisthesis

Was ist dazu notwendig?
Die medizinische Begründung der Notwendigkeit durch den behandelnden Arzt muss vorliegen.

Der Arzt oder Orthopäde attestiert, dass ein orthopädischer Stuhl verordnet werden muss, damit die berufliche Tätigkeit weiter ausgeübt werden kann. Der Einsatz des Stuhls muss zur beruflichen Rehabilitation notwendig sein. Am besten, er schreibt, dass z.B. ein Bürostuhl, mit einer in alle Richtungen frei beweglichen Sitzfläche, benötigt wird. So ist es sehr wahrscheinlich, dass eine volle Bezuschussung erfolgt.

Nach einer Reha-Maßnahme brauchen Sie den Entlassungsbericht der Klinik. Die Notwendigkeit muss auch hier begründet werden.

Einen Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation und den Zusatzfragebogen, den Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger erhalten bzw. einen Antrag des für Sie zuständigen Kostenträgers.

Einen Kostenvoranschlag eines qualifizierten Fachhändlers, in diesem Fall bekommen Sie das Angebot bzw. den Kostenvoranschlag von KEVEKORDES Ergonomie.

Wo stellen Sie den Antrag?
Die meisten sicherlich bei der BfA – Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (Angestellte, die über 15 Jahre rentenversichert sind oder 5 Jahre versicherungspflichtig tätig und Heilverfahren mit anschließender Kur oder falls Rente ansteht).

LVA Landesversicherungsanstalt (Arbeiter, die über 15 Jahre rentenversichert sind oder 5 Jahre versicherungspflichtig tätig und Heilverfahren mit anschließender Kur oder falls Rente ansteht)

Berufsgenossenschaft (Nach Arbeits- oder Wegeunfall)

Knappschaftsversicherung

Agentur für Arbeit (Arbeiter und Angestellte, die über 5 Jahre rentenversichert sind; Behinderte mit 50 % Grad der Behinderung oder 30 % mit Gleichstellung und arbeitslos)

Hauptfürsorgestelle (Beamte, Studenten oder sonstige Sonderfälle – Voraussetzung 50 % Grad der Behinderung oder 30 % mit Gleichstellung)

Krankenkassen im Rahmen von Präventionsleistungen bei Rückenproblemen – Einzelfallentscheidungen.

Wer hilft bei der Antragstellung?
Reha-Berater der Rentenversicherungsträger (BfA, LVA)

Reha-, Sozialberater der Rehakliniken und Reha-Einrichtungen

Technische Berater und Reha-Berater der Agenturen für Arbeit und Krankenkassen

Behandelnde Ärzte und Betriebsärzte

AGR e.V. und Kevekordes-Ergonomie.

Vorgehensweise – was müssen Sie sonst noch tun!
Nachdem Sie eine Bescheinigung zur Beschaffung eines orthopädischen Bürostuhls haben, wenden Sie sich wieder an Kevekordes Ergonomie. Der Stuhl ist gem. Vorschrift der BfA nach eingehender Sitzprobe in einem Fachgeschäft, zum Beispiel in unseren Ausstellungsräumen, auszuwählen.

Der Antrag muss vor der Anschaffung bei einem der Kostenträger gestellt sein, sonst erlischt der Anspruch. Direkt nach der Antragstellung kann der Versicherte den Stuhl beschaffen, der Kostenträger übernimmt im Rahmen der Kostenerstattung die Beschaffung, sobald positiv über den Antrag entschieden wurde. Wenn der Antrag direkt beim Reha-Berater des Kostenträgers eingereicht wird, kann dies den Zeitraum bis zur Entscheidung deutlich verkürzen. Die Bearbeitungszeit liegt manchmal bei mehreren Monaten.

Der Antrag wird mit dem Attest und dem Kostenvoranschlag des Fachhändlers an den Kostenträger geschickt.

BfA: Um Kosten möglichst gering zu halten, soll die Bestellung unter Berücksichtigung eingeräumter Zahlungsvergütungen (Skonti und Rabatte) selbst oder auch durch den Arbeitgeber wg. der Vorsteuerabzugsberechtigung vorgenommen werden. Die Erstattung des Rechnungsbetrags erfolgt dann über die BfA.

Nehmen Sie uns beim Wort und vereinbaren Sie am besten gleich Ihren kostenfreien Ersttermin:

Tel.: 0931/ 28 76 196 oder
E-Mail an info@kevekordes-ergonomie.de

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